B. Studer: Verwaltung zwischen Innovation und Tradition

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Titel
Verwaltung zwischen Innovation und Tradition. Die Stadt Bern und ihr Untertanengebiet 1250–1550


Autor(en)
Studer Immenhauser, Barbara
Erschienen
Ostfildern 2006: Jan Thorbecke Verlag
Anzahl Seiten
500 S.
Preis
€ 78,00
Rezensiert für infoclio.ch und H-Soz-Kult von:
Roland Gerber

Mit der Dissertation von Barbara Studer Immenhauser liegt eine weitere umfassende Studie über die spätmittelalterliche Stadt Bern und ihr Untertanengebiet vor. Die Arbeit entstand im Rahmen eines von Professor Rainer C. Schwinges geleiteten Nationalfonds-Forschungsprojekts an der Universität Bern zum Thema «Innovationsräume im Alten Reich zwischen 1250 und 1550». Studers zentrale Frage gilt den «Mechanismen», die es der Berner Bürgerschaft erlaubt haben, ein Territorium in ihren Besitz zu bringen, das sechs Mal grösser war als die nächst kleineren Untertanengebiete spätmittelalterlicher Städte nördlich der Alpen. Zur Erklärung dieses ausserordentlichen Erfolgs entwickelt sie die These, wonach die bernische Oberschicht bei der Expansionspolitik wie auch beim Aufbau der Verwaltungsorganisation in Stadt und Landschaft «innovativer» vorgegangen sei als die Bürger anderer Städte. Die Träger dieser Innovationen sucht sie einerseits im Kreis der regierenden Ratsherren. Andererseits versucht sie «wo immer möglich» herauszufinden, aus welchen Personenkreisen sich das städtische und ländliche Verwaltungspersonal rekrutiert hat und welche Aufgaben die im Dienst der Stadt stehenden Amtleute wahrgenommen haben.

Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile, denen ein kurzer Überblick über Quellenlage und Forschungsstand vorangestellt ist. Der erste Teil beschäftigt sich mit der inneren Verwaltungsorganisation der spätmittelalterlichen Stadt Bern. Beginnend mit der Darstellung der wichtigsten Etappen der städtischen Verfassungsgeschichte wird die Entwicklung der Verwaltungsorgane vom Schultheissen über die wichtigsten Ratsämter bis hin zu den niederen Diensten wie die der Torwächter und Bannwarte aufgezeigt. Besonders hilfreich ist hier die Gruppierung der verschiedenen Amtsträger nach modernen Aufgabenbereichen wie Finanzverwaltung oder Bau- und Gesundheitswesen. Dies ermöglicht nicht nur einen gezielten Zugriff auf einzelne Funktionen, sondern bildet auch die Grundlage für einen Vergleich der bernischen Verwaltungsorganisation mit jener anderer Städte.

Der zweite Teil befasst sich mit der Verwaltung des umfangreichen Herrschaftsgebiets, dessen Entstehung Studer in insgesamt vier Phasen unterteilt. Während sie die erste Phase, gekennzeichnet durch Bündnisse und Verträge mit benachbarten Herrschaftsträgern, bereits mit dem Jahr 1200 beginnen lässt, erweitert sie die für Bern entscheidende «Eroberungsphase» auf die 160 Jahre zwischen 1300 und 1460 und beschliesst den Territorialisierungsprozess mit den beiden Phasen der Herrschaftsdurchdringung bis zur Reformation 1528 respektive der Abrundung des städtischen Territoriums bis zum Erwerb der Landschaft Saanen 1555. Im Zentrum der Ausführungen steht dabei eine vergleichende Analyse der spätmittelalterlichen Vogteiverwaltung Berns anhand ausgewählter Beispiele. Neben den vier Landgerichten und dem Stadtgerichtsbezirk werden Entwicklung und Verwaltungsorganisation der Vogteien Laupen und Nidau, der Tschachtlanei Frutigen, der beiden Schultheissenämter Thun und Unterseen, der Regionen Oberhasli, Emmental und Oberaargau, der Klosterherrschaft Interlaken, der mit Freiburg gemeinsam verwalteten Herrschaft Grasburg sowie der Twingherrschaft Oberdiessbach ausführlich beschrieben. Die Autorin beschränkt sich bei diesen Detailstudien jedoch nicht darauf, die obrigkeitlich-bernische Sicht zu erläutern, sondern versucht – soweit es die Quellen erlauben – auch den Verwaltungszuständen in vorbernischer Zeit und «den lokalen, von Einheimischen organisierten und besetzten Verwaltungseinheiten» nach dem Übergang an Bern auf die Spur zu kommen. Abgeschlossen wird das Ganze durch eine Kategorisierung des städtischen Untertanengebiets nach dessen herrschaftlicher Durchdringung, einen Vergleich der bernischen Verwaltungsstrukturen mit jener anderer Städte sowie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse. Ein chronologischer Überblick über die vom Berner Rat zwischen 1298 und 1555 erworbenen Herrschaften und Listen der verschiedenen Amtleute sowie ein alphabetisches Register erleichtern dabei den Zugriff auf die zahlreichen in der Studie erwähnten Orte und Personen.

Die Frage nach den Ursachen, die im späten Mittelalter zur Entstehung des grössten Stadtstaats nördlich der Alpen geführt haben, gehört zu den traditionellen Themen der bernischen Historiografie. Bereits Konrad Justinger zeigte sich in seiner um 1420 verfassten Stadtchronik darum bemüht, das von seinen Zeitgenossen als aussergewöhnlich empfundene Verhältnis zwischen der kleinen Einwohnerzahl der Stadt Bern und der Grösse des von ihr beherrschten Territoriums zu erklären. Barbara Studer nähert sich diesem Phänomen mit einem neuen methodischen Ansatz, indem sie nicht die sozialen und politischen Verhältnisse der städtischen Bürgerschaft, sondern die Verwaltungsorganisation auf dem Land ins Zentrum ihrer Betrachtung stellt. Speziell interessiert sie jener Personenkreis, der die ständig wachsenden Verwaltungsaufgaben in Stadt und Landschaft zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert getragen und auf diese Weise «modernes» Verwaltungswissen mit der Schaffung neuer Funktionen und der Anlage eines zunehmend differenzierten Schriftguts rezipiert hat. Dabei kommt sie zum Schluss, dass sich die Verfassungsund Verwaltungsentwicklung Berns nicht wesentlich von derjenigen anderer grösserer Städte im spätmittelalterlichen Reich unterschieden haben. Die Berner Verwaltung sei sogar «ausgesprochen träge» gewesen, da die Ratsherren «grundsätzlich nie prospektiv agierten, sondern jeweils nur auf anstehende Bedürfnisse reagierten». Als bernische Eigenheiten bezeichnet sie hingegen das Fehlen eines Bürgermeisteramts neben demjenigen des Schultheissen, was es dem Rat ermöglichte, die kommunale Gerichtsbarkeit bereits im ausgehenden 13. Jahrhundert vollständig zu kontrollieren und mit Hilfe von Ausbürgeraufnahmen seit dem 14. Jahrhundert auch auf die Landschaft auszudehnen, sowie die vergleichsweise hohe Zahl von Verwaltungsämtern (rund 150 um die Mitte des 16. Jahrhunderts). Dies ermöglichte es auch weniger vermögenden Handwerksmeistern, sich aktiv an der Verwaltung des städtischen Herrschaftsgebiets zu beteiligen.

Kaum überzeugen hingegen die Argumente, welche Studer als Gründe für die
ausserordentliche Grösse von Berns Territorium aufführt. Indem sie den Ausschluss der Zünfte aus der politischen Entscheidungsfindung des Kleinen Rats nach der Verfassungsreform von 1294 als eine wesentliche Ursache für die bernische Sonderentwicklung im späten Mittelalter bezeichnet, blendet sie jüngere Forschungsergebnisse (de Capitani, Gerber) aus und übernimmt weitgehend die Sichtweise Konrad Justingers. Dieser hatte schon in seiner Chronik darauf hingewiesen, dass es vor allem dem Verbot politischer Zünfte respektive dem Gehorsam der Bürger gegenüber Schultheiss und Rat («waren ouch einhelle und gehorsam») sowie der rechtswahrenden Funktion des Stadtgerichts («namen nieman daz sin wider rechts») zu verdanken gewesen sei, dass es in Bern im Unterschied zu anderen Städten zu keinen blutigen Zunftunruhen oder zu grösseren Aufständen der Landbevölkerung gekommen sei, welche die städtische Expansion aufs Land gefährdet hätten. Entsprechend schreibt sie, dass die bernische Obrigkeit wenigstens zu Beginn des Landerwerbsprozesses versucht habe, «ihre Ziele in erster Linie mit und nicht gegen die Landbevölkerung» zu erreichen und deshalb auch nicht danach trachtete, das Territorium «herrschaftlich möglichst intensiv zu durchdringen» oder diesem sogar das eigene städtische Recht aufzuzwingen.

Dem ist jedoch zu entgegnen, dass es den von der älteren Forschung postulierten Gegensatz zwischen Städten mit «Zunftregiment» und «patrizischen Regierungen» nie gegeben hat. Wie in allen grösseren spätmittelalterlichen Städten waren es auch in Bern die drei sozialen Gruppen der stadtsässigen Adligen, der vermögenden Notabeln und Kaufleute sowie der zünftisch organisierten Handwerksmeister, die mit wechselndem Erfolg versuchten, die politischen und ökonomischen Verhältnisse zu ihren Gunsten zu nutzen und ihren Einfluss auf das städtische Regiment zu vergrössern. Obwohl den bernischen Gesellschaften die Wahl eigener Mitglieder in den Kleinen Rat während des gesamten Mittelalters verwehrt blieb, rekrutierten sich die neuen, sozial aufsteigenden Ratsfamilien in Bern genauso wie in Zunftstädten seit dem 14. Jahrhundert aus den prosperierenden Handels- und Handwerkerzünften. In Bern spielten deshalb ökonomische Interessen (wie die Sicherung des Zugangs zu den Viehweideplätzen im Oberland und im Seeland oder die Umlenkung des Fernhandels durch die eigenen Zollstationen) bei der Entstehung des städtischen Territoriums eine ebenso grosse Rolle wie politisch-herrschaftliche Motive.

Eine Schlüsselposition in diesem Spannungsverhältnis zwischen den sozial aufsteigenden Zunftfamilien und den etablierten Ratsgeschlechtern – und damit auch bei der Entstehung des städtischen Territoriums – besassen im Spätmittelalter die vier Venner respektive die von diesen geführten Vennergesellschaften. Spätestens seit der Ratsentsetzung von 1384, als die politisch-administrative Gliederung der Stadtbevölkerung de facto von den vier Stadtvierteln an die ökonomisch führenden Handwerksgesellschaften der Gerber, Metzger, Pfister und Schmiede überging, übten die Venner einen entscheidenden Einfluss auf alle Bereiche der kommunalen Verwaltung aus. Entsprechend nutzten die ehemaligen Handwerkerfamilien die Besetzung des Venneramts, um ihren politischen Einfluss in Konkurrenz zu den alteingesessenen Twingherrengeschlechtern sukzessive zu vergrössern. Einen wichtigen Erfolg erzielten sie um 1409, als Schultheiss und Rat die neu geschaffenen Landgerichtsbezirke unter die Aufsicht der Venner stellten. Die in den Zünften führenden Familien bekundeten auf diese Weise ihren Willen, sich künftig neben Adligen und Notabeln direkt an der Verwaltung der Landschaft zu beteiligen.

Die These Studers, wonach sich eine Unterstellung der vier Landgerichte unter die Venner anhand der überlieferten Quellen zu Beginn des 15. Jahrhunderts nirgends feststellen lasse, verkennt somit nicht nur die wichtige Bedeutung, welche die sozialen Veränderungen innerhalb der Berner Bürgerschaft zu dieser Zeit auf den Territorialisierungsprozess gehabt haben, sondern beruht auch auf einer falschen Quelleninterpretation: Im Weistum des Landgerichts Konolfingen vom 26. August 1409 wird zwar der Aussteller und Siegler der Urkunde Peter Rieder lediglich als «burger und des rates ze Berne» ausgewiesen. Aus den überlieferten Steuerumgängen auf dem Land wird jedoch ersichtlich, dass dieser bereits in den Jahren 1397 und 1402 als Venner amtierte. Da der gleichnamige Vater Peter Rieders im Udelbuch von 1389 explizit als Metzger bezeichnet wird, kann zudem davon ausgegangen werden, dass das Landgericht Konolfingen bereits 1409 unter der Verwaltung des Metzger-Venners stand.

Ähnlich problematisch ist ihre Aussage, ein «Paradigmenwechsel» im Territorialisierungsprozess in Richtung Herrschaftsintensivierung lasse sich in den Quellen vor 1460 nicht belegen. Bereits im März 1415 verlieh König Sigismund von Luxemburg der Stadt Bern das wichtige Privileg, das alle Bewohner des städtischen Territoriums der ausschliesslichen Gebotsgewalt von Schultheiss und Rat unterstellte. Der König legitimierte dadurch die regierenden Geschlechter, die nach dem Zusammenbruch der kiburgischen und habsburgischen Landesherrschaft beanspruchten Gebiete wirtschaftlich und politisch zu konsolidieren. Zugleich konnten sie daran gehen, die Landbevölkerung in einem rechtlich zunehmend vereinheitlichten Untertanenverband zusammenzufassen. Ausdruck dieses verstärkten herrschaftlichen Zugriffs des Rats auf die Landschaft war neben der Schaffung der vier Landgerichtsbezirke insbesondere die Verlegung der Burgrechte der neu eingebürgerten Landleute von den Bürgerhäusern auf das zwischen 1406 und 1416 erbaute Rathaus. Die im 14. Jahrhundert noch massgeblichen Herrschaftsrechte Berns über einzelne Personenverbände wie Ausbürger, Leibeigene oder Freie wurden auf diese Weise durch die flächendeckende Landesherrschaft über die gesamte im städtischen Territorium ansässige Bevölkerung ersetzt. Ein wichtiges Zeugnis für diese verstärkte Herrschaftsintensivierung des Berner Rats bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts war die Anlage des Wochenangsterregisters von 1449/50. In dieser mehrere hundert Seiten umfassenden Verwaltungsschrift wurden erstmals alle dem Berner Rat unterstehenden Gerichtsherrschaften (Vogteien und Landstädte ebenso wie geistliche und weltliche Twingherrschaften) schriftlich zusammengestellt und die darin ansässigen erwachsenen Männer ohne Ansehen ihres rechtlichen oder sozialen Status zur wöchentlichen Steuerleistung verpflichtet.

Die Besonderheit der bernischen Entwicklung lag nach Ansicht des Rezensenten deshalb auch weniger in einer besonders «vorausschauenden» oder «innovativen» Ratspolitik, welche die Landbevölkerung schonen sollte, sondern resultierte aus dem frühen Ausgreifen von Bürgerschaft und Rat auf die Landschaft. Als die eidgenössischen Orte Ende des 14. Jahrhunderts damit begannen, ein eigenes Territorium aufzubauen, war Bern bereits von einem dichten Ring weltlicher und geistlicher Herrschaften umgeben, die entweder eigenen Bürgern gehörten oder durch Burgrechtsverträge zu Steuerleistung und Kriegsdienst gegenüber der Stadt verpflichtet waren. Dies hatte zur Folge, dass ein ähnlich konsequenter herrschaftlicher Zugriff auf die Landschaft, wie dies beispielsweise in Luzern oder Solothurn zu konstatieren ist, in Bern zu Beginn des 15. Jahrhunderts nicht mehr in allen Regionen in gleichem Ausmass möglich war. Neben den nur mittelbar vom Rat beherrschten Twingherrschaften war die Stadt vor allem im Oberland mit genossenschaftlich organisierten Talgemeinden konfrontiert, die im Unterschied zu den ehemaligen Adelsherrschaften im Seeland oder Oberaargau eine autonome Rechtstradition mit eigenständigen Verwaltungsstrukturen aufwiesen. Die vom Berner Rat seit 1415 verfolgte Herrschaftsintensivierung in der Landschaft stiess deshalb gerade im Oberland (mehrere blutige Revolten zwischen 1445 und 1451) sowie in den Twingherrschaften rund um die Stadt (Twingherrenstreit von 1470/71) auf grösseren Widerstand.

Abgesehen von den fraglichen Punkten in ihren zentralen Thesen vermittelt die Dissertation von Barbara Studer ein facettenreiches Bild der bernischen
Verwaltung und deren Personal am Ende des Mittelalters. Es gelingt ihr, die verstreuten Informationen über einzelne Amtsträger und Gerichtsherrschaften in einer klar gegliederten und gut lesbaren Studie zusammenzufassen. Zudem kann sie in einzelnen Bereichen auch Berichtigungen bisheriger Forschungsmeinungen anbringen (Funktion der Heimlicher, wichtige Bedeutung der Kanzlei innerhalb der bernischen Verwaltungsorganisation). Der gewählte methodische Ansatz, der die Verwaltung der Landschaft in den Mittelpunkt der Untersuchung stellt, bildet dabei den idealen Ausgangspunkt für die weitere Erforschung der dichten sozialen, ökonomischen und politischen Verflechtungen zwischen Stadt- und Landbevölkerung, wie sie für Bern in einmaliger Weise in den beiden Udelbüchern von 1389 und 1466 dokumentiert sind. Vielversprechend wäre insbesondere auch der Einbezug der nach 1415 eroberten aargauischen Vogteien und der in Folge der Burgunderkriege zwischen 1476 und 1536 an Bern gelangten waadtländischen Baillages in die vergleichende Betrachtung. Gerade diese weiter von Bern entfernt liegenden Gebiete zeichneten sich bereits in vorbernischer Zeit durch eine eigenständige und fortschrittliche Verwaltungsorganisation aus und können deshalb im Sinne von Studers Fragestellung als «Innovationsräume» charakterisiert werden. Bezeichnenderweise finden sich unter den wenigen bernischen Amtleuten, denen die Autorin ausdrücklich «innovatives Handeln» nachweisen kann, mit den beiden Stadtschreibern Thüring Fricker und Peter Cyro gerade zwei Männer, welche die bernische Kanzlei zwischen 1460 und 1540 nachhaltig reformierten und deren Familien aus ehemals habsburgischen respektive savoyischen Städten stammten.

Zitierweise:
Robert Barth: Rezension zu: Studer Immenhauser, Barbara: Verwaltung zwischen Innovation und Tradition. Die Stadt Bern und ihr Untertanengebiet 1250–1550, Ostfildern, Jan Thorbecke Verlag, 2006 (Mittelalter-Forschungen, Bd. 19), 500 S., ill. Zuerst erschienen in: Berner Zeitschrift für Geschichte, Jg. 69, Nr. 3, Bern 2007, S. 226ff.

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Zuerst veröffentlicht in

Berner Zeitschrift für Geschichte, Jg. 69, Nr. 3, Bern 2007, S. 226ff.

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